Ein oder mehrere Beförderungsverträge für Ihre Reise ?

Ihr Ticket ist die Verkörperung eines Beförderungsvertrags, der zwischen Ihnen und das Bahnunternehmen, das die Reise durchführt, geschlossen wurde. Das Gesetz garantiert Ihnen eine ganze Reihe von Rechten im Zusammenhang mit diesem Transportvertrag und bringt auch Pflichten für das Eisenbahnunternehmen mit sich.

Reisen Sie mit mehreren Verkehrsunternehmen? Dann gibt es möglicherweise mehrere Tickets und damit mehrere separate Beförderungsverträge.

Auf jedem Ticket befindet sich der Zahlencode des oder der zuständigen Verkehrsunternehmen (PDF) für die jeweilige Strecke.

Ein oder mehrere Tickets: Was bedeutet das?

Wenn Ihre Reise aus mehreren Teilen besteht (mehrere Anschlusszüge mit Umsteigen), gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Ein einziges Ticket für die verschiedenen Teilstrecken, wenn die verschiedenen beteiligten Verkehrsunternehmen gemeinsam für die gesamte Reise haften (z. B. wenn Sie mit einer Reihe von Zügen ohne Sitzplatzreservierung reisen). In diesem Fall erhalten Sie bei Ausfall/Verspätung eine Entschädigung für die gesamte Reise.

  • Mehrere unterschiedliche Tickets. In diesem Fall ist jeder Anbieter nur für den Teil der Reise verantwortlich, den er selbst durchführt. In diesem Fall wird im Falle von Ausfal/Verspätung jeder Teil der Reise separat betrachtet, ohne die anderen Teile Ihrer Reise zu berücksichtigen.

Allgemeine Regel: 1 Ticket = 1 Beförderungsvertrag

Im Allgemeinen gilt ein Ticket (Papier oder digital) als ein Beförderungsvertrag. Wenn Sie mehrere unterschiedliche Tickets für Ihre Strecke haben, gibt es so viele Beförderungsverträge, wie Sie Tickets haben.

 

Beispiel 1 : Ottignies-Paris über Brüssel
Beispiel 2 : Charleroi–Den Haag über Breda
Beispiel 3 : Charleroi–Den Haag über Rotterdam (mit einer Eurostar-Strecke)
Beispiel 4 : Brüssel–Bordeaux über Paris
Beispiel 5 : Gent–Zürich (über Brüssel und Frankfurt)

Ausnahmen

In einigen Fällen ist die Regel "1 Ticket = 1 Vertrag" nicht zutreffend. Wir haben einige Ausnahmen für Sie aufgelistet:

 

Ausnahme 1 : von SNCF Fernverkehr betriebene Strecken
Ausnahme 2 : Anschluss zwischen zwei Züge der Eurostar-Gruppe

Haben Sie Ihren Anschlusszug verpasst?

Mit dem Abkommen über die Weiterreise (Agreement on Journey Continuation) können Sie bei 20 europäischen Bahnbetreibern ohne zusätzliche Kosten den nächsten verfügbaren Zug desselben Beförderers nehmen.

Ebenso ermöglicht der HOTNAT-Service (Hop on the next available train) es Ihnen, ohne zusätzliche Kosten den nächsten verfügbaren Hochgeschwindigkeitszug zu nehmen, wenn der Anschluss zwischen zwei Hochgeschwindigkeitszügen der Railteam-Allianz unterbrochen wird.

Weitere Informationen über das Abkommen über die Weiterreise und über HOTNAT >

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